Landesregierung weitet Förderung von Start-ups an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW aus
Die Landesregierung weitet die Förderung innovativer Gründungskonzepte an Hochschulen aus: Mit dem neuen Programm „Start-up Transfer“ werden neben Absolventen und Wissenschaftlern aus Hochschulen nun auch Gründerinnen und Gründer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen unterstützt. Jedes Vorhaben kann künftig bis zu 320.000 Euro aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: "Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an Ideen, aus dem Weltmarktführer von morgen entstehen können. Durch die Förderung von Hochschulausgründungen wird der Wissens- und Technologietransfer gestärkt und der Praxisbezug der Hochschulen weiterentwickelt. In der Wirtschaft setzt der Zufluss von neuen Ideen Innovationspotenzial frei.“
Für hochinnovative und entwicklungsintensive Vorhaben können Gründer künftig eine Verlängerung der Förderung von 18 auf 24 Monate beantragen. Dadurch erhöht sich die maximale Fördersumme von 240.000 auf 320.000 Euro. Unterstützt werden Wissenschaftler und Hochschulabsolventen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Antragsunterlagen, Termine und weitere Informationen finden Sie hier.