Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt. Nächste Einreichungsfrist: 01.03.2019
Die fortschreitende Digitalisierung prägt schon heute die Art, wie Produktions- und Dienstleistungen erbracht werden können – Wirtschaft und Gesellschaft stehen gemeinsam vor der Herausforderung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Mit der Fördermaßnahme „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, indem neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung und -organisation erforscht, entwickelt und umgesetzt werden.
Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte. Zur Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt sollen Inhalte entlang der neun Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ bearbeitet werden:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie auch Verbände; Konsortien müssen jedoch kleine oder mittelständische Unternehmen beinhalten. Die Laufzeit der Projekte soll zwischen zwei und drei Jahren liegen. Die Förderrichtlinie sieht zwei Einreichungsstichtage für Skizzen vor: den 1. März 2019 und den 2. September 2019.
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